Haus- und Grundbesitzverwaltung
Die Teilungserklärung regelt, wie die Gesamtinteressen aller Eigentümer durch den Hausverwalter umzusetzen sind. Ein guter Hausverwalter wird dann immer Ihren Standpunkt, die Interessenslage der Eigentümer einnehmen. In diesem Sinne beraten wir die Eigentümergemeinschaft.
Das wollen wir für Sie erreichen
- Ihr Eigentum wird fortwährend in Stand gehalten.
- Kleinere Reparaturen werden zeitnah durchgeführt.
- Hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Anforderungen halten wir uns stets auf dem Laufenden.
- Angesparte Gelder werden sicher und gewinnbringend angelegt.
- Nebenkosten werden zügig und übersichtlich abgerechnet.
- Gelegentlich helfen wir, Unstimmigkeiten zwischen Eigentümern zu klären.